Der Vertrauenspastor wird von der Pastorenschaft gewählt, um die Interessen der Pastoren gegenüber den Gemeinden, Landesverband und BEFG zu vertreten.
Der Vertrauenspastor arbeitet im Vertrauensrat mit. Der Vertrauensrat vertritt die Pastorenschaft in folgenden Aufgabenbereichen gemäß den Grundsätzen der Pastorenschaft:
Seelsorge
Der Vertrauensrat ist für die seelsorgerische Betreuung der Pastoren verantwortlich. Er nimmt die damit verbundenen Aufgaben in der Regel durch den Vertrauenspastor im Landesverband wahr.
Fortbildung
Der Vertrauensrat fördert in Zusammenarbeit mit dem Theologischen Seminar und den Studienleitungen in den Landesverbänden die berufliche Fortbildung der Pastoren. Zu dieser Förderung gehören der Konvent der Pastorenschaft und die Studientagungen in den Landesverbänden. Außerdem wirkt der Vertrauensrat mit bei der Fortbildungstagung für Pastoren im Anfangsdienst.
Dienstrecht
Der Vertrauensrat wird entsprechend den Ordnungen des Bundes in bestimmten Fällen angehört.
Weitere Infos www.vertrauensrat.de
Ansprechpersonen
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