Informationen zurRatstagung 2021
Die Leitung des Landesverbandes soll aus 14 Mitgliedern, i.d.R. 7 ordinierten und 7 nicht ordinierten Personen bestehen. Sie werden von der Ratstagung des Landesverbandes gewählt, weitere kommen Kraft Amtes, durch andere Wahlen oder als Sachbearbeiter/innen dazu.Wie in der Gemeinde letztendlich die Mitgliederversammlung entscheidet, so ist im Landesverband die Ratstagung des Landesverbandes das Entscheidungsgremium. Die Leitung des Landesverbandes ist der Ratstagung des Landesverbandes verantwortlich. Sie bearbeitet die vielfältigen Aufgaben in unterschiedlichen Arbeitskreisen.